Reisebedingungen
Wir von KulturTouren sind bemüht, jede Reise bestmöglich
zu gestalten, und es ist unsere Überzeugung, dass langfristig nur zufriedene
Teilnehmer die Grundlage für eine erfolgreiche Veranstaltertätigkeit
sein können.
Ameldung und Bezahlung
Reiseanmeldungen werden frühzeitig erbeten. Mit der Anmeldung
bietet der Kunde KulturTouren den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Der Vertrag kommt mit einer schriftlichen Reisebestätigung durch
KulturTouren zustande. Mit der Anmeldung ist gegen die Aushändigung
eines Sicherungsscheines eine Anzahlung von 20% des Reisebetrages zu leisten.
Die Restzahlung ist vor 4 Wochen vor Beginn der Reise zu leisten.
Rücktrittsgebühren sowie verauslagte Kosten sind sofort zu leisten.
Pass - und Visabestimmungen
Für alle Reisen ist ein Personalausweis oder ein Reisepass
erforderlich. Angemeldete Reiseteilnehmer erhalten Hinweise zu Pass -, Visa-,
Gesundheits- oder anderen Bestimmungen. Für die Einhaltung ist der
Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir
bei Abschluss einer Reise eine Reiserücktrittsversicherung.
Leistungs- und Preisänderungen
Alle Angaben in der Reiseausschreibung über Reiseroute,
Beförderungsart und Unterbringung gelten unter dem Vorbehalt von
Änderungen oder Abweichungen aufgrund aktueller Flug- und Hotelsituation.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und die nicht
von KulturTouren wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Etwaige
Gewahrleistungsansprüche bleiben unberührt. Liegt der Reisebeginn
später als vier Wochen nach Vertragsabschluss ist KulturTouren berechtigt
bis drei Wochen vor Reisebeginn berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen,
wenn diese auf dem Umstand beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten
sind und die nicht vorhersehbar waren. Damit kann einer Erhöhung der
Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende
Reise zugrunde liegende Wechselkurz Rechnung getragen werden. Erhöht
sich der Reisepreis um mehr als 5 Prozent ist der Reisende berechtigt, ohne
Bezahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurück zu treten.
Rücktritt durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei KulturTouren. Dem Kunden wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Vertrag
zurück oder tritt er, ohne vom Vertrag zurück zu treten, die Reise
nicht an, kann KulturTouren Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender
pauschalisierter Stornokosten je angemeldetem Reisenden verlangen
Bis 90. Tag vor Reiseantritt 20%
Bis 65. Tag vor Reiseantritt 40%
Bis 30. Tag vor Reiseantritt 60%
Späterer Rücktritt/Nichtantritt der Reise 90%
Nimmt ein Reisender Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch,
kommt ein Erstattungswert nur dann in Betracht, wenn KulturTouren dadurch
Aufwendungen erspart. Umbuchungswünsche auf eine vom Vertrag abweichende
Reise können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den o.g.
Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Sonderwünsche (Anschlussflüge, Verlängerung etc.) jeder Art
sollten mit der Reiseanmeldung gebucht werden. Nachträgliche
Änderungen bedingen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50 pro Person.
Bis zum Reisebeginn kann sich der Reisende bei der Durchführung der
Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird eine
Bearbeitungsgebühr von EUR 75 erhoben. Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und den durch den Eintritt eines Dritten entstehenden
Mehrkosten. Der Reiseveranstalter kann den Wechsel durch einen Dritten ablehnen,
wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht
genügt oder deutsche oder ausländische gesetzliche Vorschriften
dem entgegen stehen.
Rücktritt und Kündigung durch
KulturTouren
KulturTouren kann in folgenden Fällen vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurück treten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen
a. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
von KulturTouren nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des
Vertrages gerechtfertigt ist
b. Bis drei Wochen vor Reisebeginn
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Reisende
erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Entsprechendes gilt, wenn die Durchführung der Reise - aus von KulturTouren
nicht zu vertretenden Gründen - nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für KulturTouren nicht zumutbar ist, weil die im
Falle einer Durchführung der Reise entstehende Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
Kündigung wegen außergewöhnlicher
Umstände
Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt z.B.
durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende
als auch KulturTouren den Reisevertrag kündigen. Erfolgt die Kündigung
nach Antritt der Reise, so ist KulturTouren verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zur Rückbeförderung zu treffen, falls die
Rückbeförderung ein Teil der vereinbarten Reiseleistung ist. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Reisender und
KulturTouren zur Hälfte. Die übrigen Mehrkosten trägt der
Reisende selbst.
Haftung von KulturTouren
KulturTouren haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns dafür, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten
Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Nutzen aufheben oder mindern. Ein Schadensersatz gegen KulturTouren ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften,
die auf die von einen Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sind.
KulturTouren haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z. B. lokal gebuchte
Ausflüge).
Gewährleistung und Mitwirkungspflicht des
Reisenden
Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der
Teilnehmer verpflichtet, die Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung,
der lokalen Agentur oder KulturTouren zur Kenntnis zu geben, die im Rahmen
der Möglichkeiten für Abhilfe sorgen, wobei dies auch bei gleich-
oder durch höherwertige Ersatzleistungen erfolgen kann. Ein Anspruch
auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) besteht nicht, soweit es der
Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Der Reisende
ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen dahingehend mitzuwirken, dass etwaige Schäden
vermieden werden bzw. gering gehalten werden. Reiseleitung und lokale Vertreter
sind nicht bevollmächtigt, Ansprüche auf Schadenersatz oder Minderung
anzuerkennen. Schäden am Reisegepäck oder Verlust müssen zur
Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem jeweiligen
Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaft, Busunternehmen) angezeigt
werden. Liegen Diebstahl oder Beraubung vor, ist Anzeige beim nächsten
Polizeirevier zu erstatten und hierüber eine Bestätigung zu verlangen.
Kommt der Reisende seinen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm die
Ansprüche nicht zu.
Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber
KulturTouren
Wendenschloßstrasse 53
12559 Berlin
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche
nur erheben, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert
war.
Veranstalter
KulturTouren im
Reisebüro Wendenschlosspassage
Wendenschloßstrasse 53
12559 Berlin
Tel.: 4930/65 47 47 29
Fax: 4930/65 47 47 25
Email: torsten@kulturTouren-Berlin.de
Website: KulturTouren-Berlin.de
Bei Anmeldung zu einer unserer Reisen ist eine Anzahlung in Höhe
von 20% des Gesamtreisebetrags erforderlich. Der Restbetrag ist vier Wochen
vor Reiseantritt zu zahlen. Bei Stornierung durch den Reisenden werden
nachstehende Gebühren erhoben:
-
bis 90. Tag vor Reiseantritt pro Person 20%
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bis 65. Tag vor Reiseantritt pro Person 40%
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bis 30. Tag vor Reiseantritt pro Person 60%
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späterer Rücktritt oder Nichtantritt der Reise
90%
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